AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Designleistungen, Softwareentwicklung und Serviceleistungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Alle Leistungen von Die Pause GmbH - folgend PAUSE GMBH genannt, werden ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  2. Die PAUSE GMBH behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

2. Auftragnehmer und Auftraggeber

  1. Auftragnehmer ist die PAUSE GMBH. Die PAUSE GMBH ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages - schriftlich oder mündlich - veranlasst, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt.

3. Liefer- und Leistungszeit

  1. Die von der PAUSE GMBH angebenden Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.
  2. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4. Vergütung und Fälligkeit

  1. Die PAUSE GMBH stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Preisen und Konditionen zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. monatlich. Monatliche Leistungen, insbesondere Wartung, Betrieb und Support werden für einen, vier, sechs oder zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
  2. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeit fällig. Sie ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Besondere Zahlungsziele sind besonders zu vereinbaren. Für Zielüberschreitungen berechnen wir ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz gem. OR. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
  3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit (> 2 Monate) oder übersteigt das Auftragsvolumen eine Höhe von CHF 10’000, so sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
  4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Auftraggebers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen ist der Auftragnehmer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Aufträgen verpflichtet. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und der Auftragnehmer kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
  5. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Rechte Dritter und Gestaltungsfreiheit

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an PAUSE GMBH übergebenen Vorlagen und Materialien berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für überlassene Computerdaten, Personendaten, Quelltexte und Bildmaterial. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die PAUSE GMBH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Diese werden nach Aufwand berechnet, die PAUSE GMBH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Jeder an die PAUSE GMBH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist
  2. Die an den Dienstleistungsergebnissen von der PAUSE GMBH bestehenden Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, verbleiben ausschliesslich bei der PAUSE GMBH. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 URG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Mit der vollständigen Bezahlung der Dienstleistungsergebnisse erwirbt der Kunde an den Dienstleistungsergebnissen ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes, übertragbares Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für seine Zwecke. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet das Recht zur Änderung und Bearbeitung der Dienstleistungsergebnisse soweit dies für deren Nutzung erforderlich ist. 
  3. Soweit für die Nutzung der Dienstleistungsergebnisse Rechte Dritter erforderlich sind, wird die PAUSE GMBH den Kunden rechtzeitig darauf hinweisen. Der Kunde wird die erforderlichen Rechte bei den Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einholen. 
  4. Die PAUSE GMBH ist berechtigt, Angaben zum Projekt und die Arbeitsergebnisse ausschnittsweise als Referenz zu verwenden und öffentlich (insbesondere auch im Internet) zu zeigen. Ein ausdrücklicher schriftlicher Widerspruch des Kunden bleibt vorbehalten. 
  5. Die Rechte der vom Kunden gelieferten Inhalte und Informationen verbleiben beim Kunden bzw. bei den entsprechenden Rechteinhabern. 
  6. Die Herausgabe von Kopien der Quelldaten liegt im Ermessen von der PAUSE GMBH. Die Herausgabe wird ausdrücklich nicht zugesichert, kann jedoch im Einzelfall erfolgen. Zur Verfügung gestellte Kopien von Quelldaten werden überlassen, 'wie sie sind'. Das heisst, dass die PAUSE GMBH keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Funktionalität, Kompatibilität oder Integrität übernimmt. Als Ersteller verpflichtet sich die PAUSE GMBH, bei der Erstellung der Arbeit sorgfältig und nach bestem Wissen zu arbeiten. Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Ausführungsmerkmale werden nicht gegeben, es besteht Gestaltungsfreiheit.

7. Haftung

  1. Die PAUSE GMBH verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Dokumente, Materialien, etc. sorgfältig zu behandeln. Die PAUSE GMBH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen
  2. Im Fall von Datenübertragung via Internet haftet die PAUSE GMBH nicht für Schäden an Daten, die durch die Übertragung (beschädigte Dateien), Viren oder eine unsachgemässe Weiterverarbeitung (Konvertierungs- oder Codierungsfehler) verursacht worden sind - noch für daraus resultierende Folgeschäden, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für E-Mail-Übertragungen.
  3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Prototypen oder fertigen Produkten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, fertigen Produkte entfällt jede Haftung von der PAUSE GMBH.
  4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich bei der PAUSE GMBH geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mangelfrei angenommen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit 

  1. Die PAUSE GMBH bearbeitet Personendaten aus dem Bereich des Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages (Erfüllung von Dienstleistungen, Pflege der Kundenbeziehung, Rechnungsstellung, Mahn- und Inkassowesen etc.) sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten unter Beachtung der Vorgaben des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz. Im Rahmen dieser Bearbeitung ist Die PAUSE GMBH zur Weiterleitung von Personendaten an Dritte (z.B. Lieferanten) berechtigt, auch wenn diese sich im Ausland befinden. Der Kunde kann durch schriftliche Mitteilung an die PAUSE GMBH die Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken untersagen. 
  2. Die PAUSE GMBH ist nicht zur vertraulichen Behandlung von Daten und Informationen aus dem Bereich des Kunden verpflichtet, es sei denn diese seien klar als vertraulich erkennbar. Es besteht keine Pflicht zur Vertraulichkeit bzw. diese fällt dahin, wenn Daten und Informationen, die zum Zeitpunkt, zu welchem sie der PAUSE GMBH übergeben oder zugänglich gemacht werden, bereits allgemein bekannt sind bzw. während der Dauer des Vertrages allgemein bekannt werden. Hat der Kunde besondere Anforderungen in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen, ist dies in einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung zu regeln. 

9. Service Dienstleistungen und Abonnements

  1. Die erste Vertragslaufzeit (Abonnementsdauer) bestimmt der Kunde anlässlich der Bestellung durch Auswahl der von der PAUSE GMBH angebotenen Laufzeitvarianten selbst. Nach Ablauf der ersten Abonnementsdauer wird der Vertrag automatisch jeweils um dieselbe Laufzeit verlängert, sofern dieser nicht mindestens 30 Tage vor Ende der laufenden Abonnementsdauer von einer Partei gekündigt wird.
  2. Die PAUSE GMBH ist berechtigt, mit der Beendigung des Vertrages alle Daten des Kunden auf den Systemen der PAUSE GMBH zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten vor der Beendigung des Vertrages selber verantwortlich.
  3. Der Kunde ist zur Einhaltung der für das jeweilige Produkt festgelegten Speicherplatzobergrenze verpflichtet. 

10. Preise

  1. Die PAUSE GMBH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Solche Änderungen haben für laufende Verträge erst mit Wirkung ab der nächsten Verlängerung der Abonnementsperiode Gültigkeit, sei die Preisänderung zum Vor- oder Nachteil des Kunden. Die Änderung oder Einführung von Steuern oder Abgaben berechtigt die PAUSE GMBH ohne Vorankündigung zur Anpassung ihrer Preise, auch mit Wirkung während einer laufenden Abonnementsperiode.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferers.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschliesslich das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Auf die Rechtsverhältnisse sowie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung.

12. Salvatorische Klausel

  1. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Bestimmung dieser AGB, auch durch Gesetzesänderungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam ist. Dies betrifft auch Regelungslücken.


Stand: 28.12.2019